AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Kursteilnahme

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die von der Hebamme Frau Sonja Heilmann angebotenen Kurse („Hebamme“) mit der / dem jeweiligen Teilnehmer/in („Teilnehmer/in“ / „Patientin“) als Vertragspartner. Die AGB gelten für jegliche Nutzung der Einrichtungen, Kurse und Angebote der Hebamme. Mit der Anmeldung zu dem jeweiligen Angebot der Hebamme werden die AGB in der der Teilnehmerin vorliegenden aktuellen Fassung anerkannt.

1. Leistungen und Vertragsabschluss

1.1 Die Hebamme bietet der Teilnehmerin Geburtsvorbereitungs- und Rückbildungskurse sowie Babymassagekurse an. Eine genaue Bezeichnung und Auflistung des Leistungsangebots wird von der Hebamme in ihrer Internetpräsenz und auf sonstigen Medien bekannt gegeben. Der Leistungsumfang richtet sich nach der Leistungsbeschreibung im Angebot der Hebamme.

1.2 Die Hebamme ist berechtigt, die Leistungen persönlich oder durch eine von ihr gewählte Ersatzperson als Erfüllungsgehilfen zu erbringen. Kann sie einen Termin nicht selbst durchführen, etwa aus gesundheitlichen Gründen, so kann sie ihn durch eine Ersatzperson durchführen lassen oder einen Ersatztermin anbieten.

1.3 Die Anmeldung für den Kurs ist nur elektronisch über unsere Website möglich. Mit der Anmeldung gibt die Teilnehmerin das Angebot auf Abschluss eines Vertrages unter Angabe ihrer postalischen Adresse verbindlich ab. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch die Hebamme zustande, über die sie die Teilnehmerin schriftlich oder per E-Mail informiert. Ist die Teilnahme oder Anmeldung nicht möglich, etwa weil die Maximalteilnehmerzahl eines Kurses bereits erreicht ist, erhält die Anmelderin ein Ablehnungsschreiben und es kommt kein Vertrag zustande.

1.4 Die Hebamme behält sich vor, bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl eine Veranstaltung bis eine Woche vor dem Termin abzusagen, ebenso wenn sie durch Krankheit an der Durchführung des Kurses verhindert ist. In beiden Fällen erhält die Teilnehmerin eine etwaig bereits geleistete Teilnahmegebühr zurück.

2. Zahlung

2.1 Nach Erhalt der Anmeldebestätigung ist die Kursgebühr umgehend, spätestens innerhalb von sieben Tagen nach dem Datum der Anmeldebestätigung / Rechnung, auf das Konto der jeweiligen Hebamme zu überweisen. Bei einer kurzfristigen Anmeldung zu einem Kurs (drei Tage oder kürzer vor Kursbeginn), kann in Absprache auch bar bei der Hebamme vor Ort gezahlt werden.

2.2 Wird die Kursgebühr nicht innerhalb der oben genannten Zahlungsfrist geleistet, so ist die Hebamme berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Teilnehmerin mit 5 Euro Rücktrittskosten zu belasten.

2.3 Sofern ein Kurs als Geburtsvorbereitungs- und Rückbildungskurs von der gesetzlichen Krankenkasse vollständig übernommen wird, rechnet die Hebamme die Stunden, an denen teilgenommen wurde, direkt mit der jeweiligen Krankenkasse ab. Versäumte Kursstunden (darunter fallen z.B. vorzeitige Geburt des Kindes, Krankheitsausfälle, Krankenhausaufenthalte, Umzug, Urlaub) müssen jedoch von der Teilnehmerin privat getragen werden, da die Krankenkasse diese Kosten nicht übernimmt (siehe 3. Rücktritt). Für die gesetzlichen Krankenkassen muss die Teilnehmerin während des Kurses für teilgenommene Stunden unterschreiben, damit diese von der Hebamme mit der Krankenkasse abgerechnet werden können. Kosten von versäumten Kursstunden können nicht erstattet oder mit anderen Kursen in unserer Praxis verrechnet werden.

2.4 Jede privat krankenversicherte Teilnehmerin hat die Kursgebühr, wie in dieser Ziffer festgelegt, zu überweisen. Sie hat sich selbst mit ihrer privaten Krankenkasse in Verbindung zu setzen, ob die Kursgebühren übernommen werden. Sofern dies der Fall ist, haben privat krankenversicherte Teilnehmerinnen selbst mit ihrer Krankenkasse die Kurse abzurechnen. Gleiches gilt für eine sogenannte Partnergebühr von Teilnehmern für den Geburtsvorbereitungskurs.

2.5 Die Hebamme gibt keine Zusicherung oder Garantie ab, dass ein Kurs von der Krankenkasse übernommen wird; sie hat keine Kenntnis von deren Tarifen.

2.6. Bucht eine Teilnehmerin einen Paarkurs, nimmt jedoch ohne ihre/n PartnerIn teil, wird die Partnergebühr trotzdem fällig.

3. Rücktritt der Teilnehmerin / nicht in Anspruch genommene Leistungen

Bei Rücktritt oder Umbuchung durch den/die KursteilnehmerIn bis drei Wochen vor Kursbeginn berechnen wir grundsätzlich eine Bearbeitungsgebühr von 5 Euro. Bei einem Rücktritt von weniger als drei Wochen bis zu einer Woche vor dem vereinbarten Termin, behält sich die Hebamme vor, eine pauschalierte Stornierungsentschädigung in Höhe von 50 % der vereinbarten Vergütung zu verlangen. Bei einem Rücktritt innerhalb von einer Woche vor Beginn des Kurses oder vor dem vereinbarten Termin kann die Hebamme 90 % der Kursgebühr verlangen. Es steht der Teilnehmerin bei der Rechnung von Pauschalen stets frei, nachzuweisen, dass ein Schaden überhaupt nicht oder nur in wesentlich niedrigerer Höhe als der Pauschalen entstanden ist.

4. Kündigung des Vertrages

Die Leistungszeit des Vertrages beginnt mit der Erbringung der Leistung, d. h. mit dem Kursbeginn und endet mit der Erfüllung der vereinbarten Leistung durch die Hebamme. Ein ordentliches Kündigungsrecht besteht weder nach Vertragsabschluss noch während der Leistungszeit des Vertrages, d. h. ein laufender Kurs kann nicht gekündigt werden. Das außerordentliche Kündigungsrecht steht der Hebamme und der Teilnehmerin stets frei.  Es wird empfohlen, eine Kündigung in Schrift- oder Textform (z. B. durch E-Mail) vorzunehmen.

5. Verhaltens- und Mitwirkungspflichten der TeilnehmerInnen

5.1 Die Hebamme ist gegenüber dem/der TeilnehmerIn während der Dauer und im Rahmen der jeweiligen Veranstaltung weisungsbefugt. Um allen TeilnehmerInnen die ungestörte Teilnahme zu ermöglichen, ist der Zutritt zum laufenden Kurs für die TeilnehmerIn nur bis zum Kursbeginn möglich. Einen Anspruch auf späteren Zugang zu oder einer Teilnahme an einer bereits laufenden Kurseinheit besteht nicht.

5.2 Die Teilnehmerin verpflichtet sich, vor der Veranstaltung die Hebamme über etwaige gesundheitliche Probleme, oder etwaige Erkrankungen zu informieren, damit die Hebamme sie entsprechend vor Schaden bewahren kann. Die Teilnahme an den Veranstaltungen setzt eine normale durchschnittliche psychische und physische Belastbarkeit der Teilnehmerin voraus. Die Teilnehmerin erkennt an, dass sie vollauf für ihre körperliche und geistige Konstitution selbst verantwortlich ist und überprüft selbst, ggf. durch einen Arzt, ob diese unter Berücksichtigung der besonderen Erfordernisse des Kurses ihr die Teilnahme erlaubt.

5.3 Der Anspruch der Teilnehmerin auf Teilnahme an der Veranstaltung ist ausgeschlossen, soweit die Leistung für die Hebamme im Sinne des § 275 BGB unmöglich ist. Das ist etwa dann der Fall, wenn die Teilnehmerin wegen erkennbarer Krankheit, gesundheitlichen Problemen, Gebrechen oder aus einem anderen Grund teilnahmeunfähig ist und die Leistung daher für sie von der Hebamme nicht erbracht werden kann.

6. Haftung

6.1 Die Hebamme haftet für Leistungen der Hebammenhilfe im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Für die Tätigkeit der Hebamme besteht eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer angemessenen Deckungssumme. Sofern ein Arzt hinzugezogen wird, entsteht zu diesem ein selbständiges Vertragsverhältnis. Die Hebamme haftet nicht für ärztliche oder ärztlich veranlasste Leistungen.

6.2 Im Übrigen haftet die Hebamme in Bezug auf die Kurse für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet sie nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt wird. Der Schadensersatzanspruch gegen die Hebamme ist bei leicht fahrlässiger Verletzung von Vertragspflichten stets auf den bei Vertragsabschluss nach Art der Leistung als mögliche Folge vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Hebamme. Sämtliche genannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Ersatz von Schäden wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit.

7. Datenschutz

7.1 Die personenbezogenen Daten, die eine Teilnehmerin der Hebamme für den jeweiligen Kurs zur Verfügung stellt, werden elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit es für die Begründung, Durchführung oder Beendigung des Vertrages mit der Teilnehmerin und die Kundenbetreuung erforderlich ist. Die Hebamme hält bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten die Bestimmung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) ein. Die Teilnehmerin kann jederzeit ihre gespeicherten Daten abrufen, über sie Auskunft verlangen und sie ändern oder löschen lassen. Mit einer Nachricht an die E-Mail-Adresse heilmann@hebammen-eimsbuettel.de/heimburger@hebammen-eimsbuettel.de kann die Teilnehmerin auch der Nutzung oder Verarbeitung ihrer Daten zum Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung widersprechen. Eine Weitergabe ihrer Daten an unberechtigte Dritte erfolgt nicht. Abrechnungen mit den gesetzlichen Krankenkassen erfolgen über deren Datenannahme-Servicecenter und die zur Abrechnung nötigen Daten werden nach § 301 SGB  V weitergeleitet. Die Daten werden nur an Dritte übermittelt, wenn eine gesetzliche Grundlage hierfür besteht. Die Hebamme unterliegt auch gegenüber anderen an Handlung beteiligten Personen (z. B. Ärzten) der Schweigepflicht. Die medizinisch erforderlichen Daten wird die Hebamme jedoch mit diesen Personen austauschen, sofern die Patientin hiermit einverstanden ist oder eine Notsituation dies rechtfertigt, insbesondere wenn die Patientin nicht ansprechbar und weitere Hilfe dringlich ist.

7.2 Im Rahmen der Dienstleistungen werden personenbezogene Daten der Patientin wie auch der (geborenen/ungeborenen) Kinder von der Hebamme als verantwortliche Stelle erhoben, verarbeitet und genutzt. Neben Angaben zur Person und zum sozialen Status (Name, Adresse, Kostenträger, usw.) gehören hierzu insbesondere die für die Behandlung notwendigen medizinischen Befunde. Ein Umgang mit diesen Daten erfolgt lediglich, sofern dies für die Erbringung, Abrechnung oder Sicherung der Qualität der Hilfeleistung der Hebamme erforderlich ist.

8. Schlussbestimmungen

8.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so werden hiervon die Wirksamkeit der sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen im Zweifel zwischen den Parteien nicht berührt. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Auf das gesamte Vertrags- und Rechtsverhältnis findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

8.2 Online-Streitbeilegung: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten bereit, die unter http://ec.europa.eu/consumers/odr zu finden ist.

8.3 Streitbeilegung vor Verbraucherschlichtungsstelle: die Hebamme nimmt an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht teil und ist auch nicht verpflichtet, an solchen Verfahren teilzunehmen.

Hebamme:

Sonja Heilmann Armbruststr. 9 20257 Hamburg E-Mail: heilmann@hebammen-eimsbuettel.de Wesentliche Merkmale der Dienstleistung: Gesundheitskurse, Schwangerschafts- und Rückbildungskurse Haftpflichtversicherung: Gruppenhaftpflichtversicherung über den Deutschen Hebammenverband e.V. (DHV e.V.) Geltungsbereich der Versicherung: Deutschland Auf den Vertrag findet deutsches Recht Anwendung (siehe Ziffer 8.1.).