Betreuung
Alle hier vorgestellten Leistungen werden von den gesetzlichen (in der Regel auch von den privaten) Krankenkassen übernommen.
Alle hier vorgestellten Leistungen werden von den gesetzlichen (in der Regel auch von den privaten) Krankenkassen übernommen.
Wir führen in unserer Praxis Schwangerenvorsorge nach den Mutterschaftsrichtlinien durch, gern im Wechsel mit Ihrem Frauenarzt. Bis zur 32. Woche finden die Vorsorgen alle 4 Wochen statt, bis zur 40. Woche alle 2 Wochen, ab dem errechneten Termin in kürzeren Abständen. Die Vorsorge umfasst:
Außerdem gibt es Zeit und Raum für Ihre Fragen und Sorgen und für die Kontaktaufnahme zu Ihrem Baby.
Unabhängig von den klassischen Vorsorgeuntersuchungen helfen wir Ihnen, Schwangerschaftsbeschwerden wie Übelkeit, Rückenschmerzen, Wassereinlagerungen oder Sodbrennen uvm. zu lindern, sodass Sie so unbeschwert wie möglich Ihre Schwangerschaft genießen können. Außerdem klären wir mit Ihnen offene Fragen, sprechen über Ihre Unsicherheiten und Sorgen.
Nach Entlassung aus dem Krankenhaus besuchen wir Sie anfangs täglich zu Hause, später vergrößern sich die Abstände der Hausbesuche. Wir richten uns dabei ganz nach Ihrem Bedarf, achten aber auch auf die Vorgaben der Krankenkassen. Bei den Besuchen geht es um die Rückbildung der Gebärmutter, Heilungsprozesse und körperliche Veränderungen, Stillen bzw. Ernährung des Babys, Gewichtskontrollen des Babys, Umgang mit dem Baby, Tragen und Schlafen, Veränderungen in der Familie uvm.
Wir beraten Sie bei Stillproblemen, beim Anlegen, Abpumpen oder Zufüttern. Sie haben Anspruch auf Stillberatung durch eine Hebamme über die Wochenbettbetreuung hinaus bis zum Ende der Stillzeit und bei Fragen zur Beikosteinführung oder bei Wiedereinstieg in den Job/Kita-Start während der Stillzeit.